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SEPA

SEPA – Single European Payment Area

SEPA bezeichnet einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum. Mit Einführung am 01.02.2014 wird das in Deutschland bisherige nationale Zahlungssystem durch das neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr ersetzt.

Die bisherige nationale Kontokennung (bestehend aus der Kontonummer und der Bankleitzahl) wird durch die internationale Bankkontonummer (IBAN) abgelöst. Die Angabe der internationalen Bankleitzahl (BIC) ist nur noch für grenzüberschreitende Zahlungen (begrenzt bis zum 31.01.2016) notwendig.

Mit dieser Umstellung können die Vorteile in den SEPA-Ländern, die aus den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Monaco bestehen, genutzt werden. So werden Überweisungen und Lastschriften im und ins Ausland genauso einfach und schnell sein wie im Inland und zudem einheitliche Gebühren aufweisen. Auch darf sich der Kunde über einen verbesserten Verbraucherschutz bei Lastschriften freuen.

Jeder Kontoinhaber ist zwar von der Umstellung auf SEPA betroffen, aber alle Privatpersonen brauchen nichts weiter zu veranlassen. Bestehende Daueraufträge und auch Einzugsermächtigungen werden von den Zahlungsdienstleistern entsprechend umgestellt.